Yoga für Alle findet ab dem 14. Juli 2020 wieder statt.
Yoga für Schwangere findet wieder ab dem 10. August statt.
Nach dem Lockdown in der Corona Zeit gibt es dieses Jahr keine Sommerpause in der Yogaschule.
Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln ab 1. Juli 2020
Nach den Vorgaben der relevanten Corona Verordnung des
Landes Baden-Württemberg
Maskenpflicht
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) muss beim Betreten der Räume der Yogaschule getragen werden.Während des Kurses unter Beibehalten des Standorts auf der eigenen Matte, darf die MNB abgesetzt werden.
Registrierung
Beim Eintreffen der Yogaschule werden von jedem Besucher Vorname und Nachnahme sowie Telefonnummer oder Adresse verpflichtend erfasst. Diese werden ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamtes oder der Ortspolizeibehörde nach §§16, 25IfSG erhobenen gespeichert und werden 4 Wochen nach Erhebung gelöscht. Mit der Teilnahme bestätigen alle Besucher, dass sie nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, und/oder dass sie keine Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen und/oder an Geruchs/Geschmacksstörungen leiden. Sollte einer dieser Punkte zutreffen, ist der Zutritt zu den Räumen der Yogaschule strickt untersagt.
Händedesinfektionsmittel steht auf einem Tisch im Flur nach der Treppe bereit. Die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Meter ist zu beachten.
Umkleideräume dürfen wieder benutzt werden. Es ist sicherzustellen, daß ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Taschen, Jacken und Schuhe dürfen nicht mit in den Übungsraum genommen werden.